- Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß
zu halten sowie zu pflegen, jede
Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und alle notwendigen tierärztlichen
Behandlungen sofort
vornehmen zulassen.
- Das Tier bei evtl. auftretenden Problemen, z.B. Beißen, Entlaufen,
Rauhbeinigkeit, Ungehorsam, nicht
töten zu lassen, sondern sich mit den bisherigen Eigentümern
in Verbindung zu setzen, ggf.
zurückzugeben.
- Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende
Tötung des Tieres nur von einem
Tierarzt vornehmen zu lassen.
- Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
- Das Tier nicht in einem Zwinger zu halten und nicht an die Kette zu
legen.
- Der bisherige Eigentümer, Lydia Doddeck behält sich vor,
das Tier in verschiedenen
Zeitabständen zu kontrollieren und sich vom Zustand des Tieres
am Ort und der Einhaltung der
Vertragsbestandteile zu überzeugen.
- Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen.
- Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.
- Das Tier über Nacht an einer geeigneten Stelle im Haus schlafen
zu lassen.
- Der bisherige Eigentümer, Lydia Doddeck behält sich ein
Rünahmerecht vor,
wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Besitzer bleiben kann.
In diesem Fall wird 1 Drittel des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung
für die Wiederaufnahme und Neueingliederung des Tieres einbehalten,
soweit keine Schutzgebühr erhoben wurde.
- Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie
besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen
Eigentümers.
- Der bisherige Eigentümer Lydia Doddeck übernimmt für
das Tier keine Haftung
bei hervorgerufenen Schäden, das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften
wird nicht
zugesichert.
- Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den
bisherigen Eigentümer sind bei
Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar